Tourist im Rollstuhl: Reisebüro muss geeignetes Hotel buchen
Frankfurt (dpa/tmn) - Offenkundig schwerbehinderten Kunden darf ein Reisebüro nur Hotels anbieten, die baulich für Behinderte geeignet sind. Die Pflicht dazu ergibt sich bereits daraus, dass die Reisebüromitarbeiter gesehen haben, dass ihr Gast einen Rollstuhl braucht.
Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» unter Berufung auf das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 213/06). Im verhandelten Fall ging es um eine Rumänien-Reise eines Mannes, der an Muskeldystrophie leidet und nur noch zwei Finger jeder Hand bewegen kann. Für die Buchung kam er sechs- bis siebenmal in das Reisebüro. Vermittelt wurde ihm dort jedoch ein Hotel, dessen Restaurant und Zimmer der Gast mit seinem Spezialrollstuhl nicht aus eigener Kraft erreichen konnte. Auch die Rampen im Haus waren für ihn nicht befahrbar. Der Mann brach deshalb den Urlaub ab, forderte vom Reisebüro und dem Reiseveranstalter sein Geld zurück und verlangte außerdem einen Ausgleich für die Übernachtungskosten in Bukarest, die ihm während der Rückreise nach Deutschland entstanden waren.
Das Gericht gab dem Rollstuhlfahrer Recht. Wenn ein Tourist mit einer erkennbar schweren Behinderung eine Pauschalreise bucht, seien Reisebüro und Veranstalter «verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für eine behindertengerechte Unterkunft zu schaffen» und für die Verwirklichung seiner Bedürfnisse bis zum Reiseantritt zu sorgen. Der Mann erhielt seinen kompletten Reisepreis zurück und bekam auch die Ausgaben für die Übernachtungen in Bukarest ersetzt.
Die von dem Urlauber geforderte Rückzahlung des Preises auch für drei Mitreisende lehnte das Landgericht allerdings ab, da es sich nicht um Familienangehörige handelte und die Begleiter außerdem ein separates Zimmer in dem Hotel in Rumänien gebucht hatten.
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