Übergangszeit vor Wehrdienst: Recht auf Kindergeld
München/Würzburg (dpa/tmn) - Eltern steht auch dann Kindergeld zu, wenn zwei Ausbildungsabschnitte nicht direkt aufeinander folgen. Dieselbe Regelung komme zur Anwendung, wenn das Kind nach der Ausbildung auf den Antritt von Wehr- oder Zivildienst warten muss.
München/Würzburg (dpa/tmn) - Eltern steht auch dann Kindergeld zu, wenn zwei Ausbildungsabschnitte nicht direkt aufeinander folgen. Dieselbe Regelung komme zur Anwendung, wenn das Kind nach der Ausbildung auf den Antritt von Wehr- oder Zivildienst warten muss.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf die das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist (Aktenzeichen: III R 23/06). Die Übergangszeit beträgt demnach maximal vier Monate, und bei ihrer Berechnung zählen nur volle Monate. Ob das Kind nach Abschluss seines Dienstes noch eine weitere Ausbildung machen oder im erlernten Beruf arbeiten will, spiele für den Kindergeldanspruch keine Rolle.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]