Oldtimer als Dienstwagen anmelden
Stuttgart (dpa/tmn) - Auch Oldtimer lassen sich unter Umständen als Dienstwagen steuerlich geltend machen. Dabei setzen die Finanzämter nach Angaben der Zeitschrift «auto motor und sport» zur Berechnung der Ein-Prozent-Regel die Listennotierung an.
Stuttgart (dpa/tmn) - Auch Oldtimer lassen sich unter Umständen als Dienstwagen steuerlich geltend machen. Dabei setzen die Finanzämter nach Angaben der Zeitschrift «auto motor und sport» zur Berechnung der Ein-Prozent-Regel die Listennotierung an.
Dabei werde der Kaufpreis des Fahrzeugs aus dem Baujahr zu Grunde gelegt und nicht der in der Regel deutlich höhere Zeitwert des Wagens. Was das steuerlich ausmacht, verdeutlicht das Magazin anhand des Beispiels Mercedes 230 SL aus dem Jahr 1963: Die «Pagode» kostete damals rund 11 000 - heute werde der Roadster nicht selten für 35 000 Euro gehandelt. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung betrage somit statt 350 Euro nur 110 Euro im Monat. Das Magazin empfiehlt, das Vorhaben in jedem Fall vorher mit dem Finanzamt zu besprechen, da es hin und wieder Probleme geben könne.
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