Steuern auf Zinsen sparen - Freibetrag der Kinder nutzen
Berlin (dpa/tmn) - Eltern können Steuern auf Kapitalerträge sparen, wenn sie die Freibeträge ihrer Kinder nutzen. Damit das möglich ist, muss die Anlage allerdings auf das Kind übertragen werden, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Eltern können Steuern auf Kapitalerträge sparen, wenn sie die Freibeträge ihrer Kinder nutzen. Damit das möglich ist, muss die Anlage allerdings auf das Kind übertragen werden, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Wenn Kinder ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben, steht ihnen der volle Freibetrag in Höhe von 8501 Euro zu - bis zu dieser Grenze sind Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalerträgen steuerfrei.
Der Freibetrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag von 7664 Euro, dem Sparerfreibetrag von 750 Euro, der Werbungskostenpauschale von 51 Euro und dem Sonderausgaben- Pauschbetrag von 36 Euro. Bei einer Verzinsung von 4 Prozent fallen nach Angaben des Verbands also keine Steuern an, wenn das angelegte Vermögen die Summe von 212 525 Euro nicht überschreitet.
Schenkungen an Kinder sind laut dem Verband bis zum Betrag von 205 000 Euro steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
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