Steuererklärung nicht auf Diskette einreichen
Saarbrücken/Herne (dpa/tmn) - Steuerzahler müssen ihre Einkommenssteuererklärung grundsätzlich auf dem amtlichen Vordruck abgeben. Die Abgabe auf einer Diskette sei «kein geeigneter Weg».
Saarbrücken/Herne (dpa/tmn) - Steuerzahler müssen ihre Einkommenssteuererklärung grundsätzlich auf dem amtlichen Vordruck abgeben. Die Abgabe auf einer Diskette sei «kein geeigneter Weg».
Das entschied das Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken (Az.: 2 K 2219/06), wie der Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» in Herne erläutert. Für die Übermittlung elektronischer Dokumente habe es zwar in den vergangenen Jahren Erleichterungen gegeben. Grundsätzlich gebe es aber nur zwei zulässige Wege, so der Bund der Steuerzahler in Berlin - per Post oder online per «Elster».
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