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Donnerstag, 27. März 2008

Steuererklärung für Senioren: Die Bezüge entscheiden

Berlin (dpa/tmn) - Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist gut ein Viertel der Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Viele wissen dabei gar nicht, ob sie müssen oder nicht.


Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen: In die Steuererklärung für Ruheständler gehören alle Bezüge. Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

«Entscheidend ist die Höhe der jährlichen Einkünfte», sagt Jörg Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Derzeit gelte grundsätzlich: Wer als Alleinstehender über dem steuerfreien Grenzwert von 7 664 Euro liegt - für gemeinsam veranlagende Ehepaare beträgt er 15 328 Euro -, muss die Formulare ausfüllen. Stichtag für die Abgabe beim Finanzamt ist in diesem Jahr der 2. Juni.

Die Pflicht, sich zu erklären, bedeutet aber nicht, dass Ruheständler am Ende auch zahlen müssen. Denn nur ein Teil ihrer Einkünfte - das können neben der gesetzlichen Rente auch Betriebsrenten oder Mieteinnahmen sein - wird besteuert. Und bestimmte Ausgaben dürfen - wie in der Erwerbszeit - gegengerechnet werden. Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes steigt der zu versteuernde Anteil jährlich an. «Für die Steuererklärung 2007 ist ein Anteil von 54 Prozent in Ansatz zu bringen. Bei einer jährlichen Rente von 12 000 Euro für einen Alleinstehenden wären also 6480 Euro zu versteuern», sagt Schwenker.

Weil diese Summe aber den Grundfreibetrag unterschreitet, ist keine Steuererklärung fällig, und der Fiskus geht leer aus. Senioren, die schon vor 2005 Rente bezogen, müssen für ihre Rechnung generell 50 Prozent der Einkünfte zugrunde legen. «Wer nur die gesetzliche Rente bezieht, braucht in der Regel also nichts zu befürchten», sagt Harald Hafer vom Lohnsteuer-Beratungs-Verein in Hamm.

Anders müssen diejenigen rechnen, die weitere Einnahmen haben. Betriebsrenten, private Renten, steuerpflichtige Kapitalerträge und Mieteinnahmen schlagen voll zu Buche. Dasselbe gilt für Nebenjobs mit Lohnsteuerkarte. «In so einem Fall kommt man grundsätzlich nicht um eine Steuererklärung herum, weil der Grundfreibetrag überschritten wird oder der Rentner als Arbeitnehmer gilt», erläutert der Fachbuchautor Hans Fröhlich aus Berlin. Mini-Jobber müssen sich dagegen keine Sorge machen: Ihre 400 Euro bleiben steuerfrei, weil sie für das Finanzamt nicht zählen - sofern es bei einem Mini-Job bleibt.

Abzugsfähige Ausgaben gibt es viele: «Wer etwas hinzuverdient, hat zum Beispiel gute Chancen, das heimische Arbeitszimmer abzusetzen», sagt Fröhlich. Ausgaben wie Rentenberatung, Anwaltskosten, Porto, Telefon und Fahrten sollten einzeln geltend gemacht werden, falls sie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro übersteigen. Auch Ausgaben für das eigene Wohlergehen können geltend gemacht werden. Brille, Gebiss, Hüftprothese, Kuren oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung gelten als außergewöhnliche Belastungen, wenn vier Prozent der Einkünfte überschritten werden, erläutert der Steuerberater Wolfgang Benzel aus Rhaunen im Hunsrück. Immobilienbesitzer können unter anderem Renovierungs- und Instandhaltungskosten geltend machen.

Die Möglichkeit, bis zu 600 Euro an Handwerkerrechnungen abzusetzen, haben wiederum alle. Und Kosten für eine Haushaltshilfe mindern nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin die Belastung in bestimmten Fällen um bis zu 924 Euro. Das Kernstück der nötigen Formulare ist der Mantelbogen. Für Senioren ist daneben die Anlage R für Rente wichtig. Einnahmen aus privaten Renten kommen in die Zeilen 14 bis 19. Platz für betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherungen ist in den Zeilen 31 bis 46. Nicht alle Renten werden aber in die Anlage R eingetragen.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Beamtenpensionen: Sie gehören in die Anlage N, weil sie als Arbeitslohn gewertet werden. Und wer Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat, füllt diese Anlage wie üblich aus. Für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger wie Enkel, Kinder oder Lebenspartner gibt es die spezielle Anlage Unterhalt. «Lebt ein Enkelkind im Haushalt der Großeltern, kann auch die Anlage Kind interessant sei», sagt Fröhlich. «Denn dann stehen Oma und Opa steuerbedingte Erleichterungen zu.»

Literatur: Steuererklärung für Rentner 2007/2008, Sonderheft der Stiftung Warentest, ISBN 978-3-937-88071-6, 12,90 Euro, Bestelladresse: Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, Telefon 01805/00 24 67 (für 14 Cent pro Minute); Steuern sparen bei den Alterseinkünften, herausgegeben von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ISBN: 978-3-938-17428-9, 9,80 Euro; Wolfgang Benzel: Der aktuelle Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte, Walhalla, ISBN 978-3-802-93809-2, 9,50 Euro; Hagen Prühs: Steuern sparen für Senioren, VSRW-Verlag, ISBN 978-3-936-62333-8, 19,80 Euro


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