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Donnerstag, 28. Februar 2008

Steuererklärung für Fondssparer: Richtiges Formular beachten

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Fondssparer benötigen bei der Steuererklärung unter Umständen nicht nur die Anlage KAP, um ihre Kapitaleinkünfte gegenüber dem Fiskus zu erklären.

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Fondssparer benötigen bei der Steuererklärung unter Umständen nicht nur die Anlage KAP, um ihre Kapitaleinkünfte gegenüber dem Fiskus zu erklären.

Wenn der Fonds auch ausländische Erträge erzielt hat, müssen sie zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen, erläutert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in Frankfurt. Haben Fondssparer im betreffenden Steuerjahr Investmentanteile steuerpflichtig verkauft, müssen sie außerdem die Anlage SO nutzen.

Die Angaben zu den einzelnen Positionen finden Anleger in den Steuer- und Jahresbescheinigungen. Diese erhalten sie laut BVI regelmäßig in den ersten Monaten des Jahres von der depotführenden Bank oder Investmentgesellschaft. Bei mehreren Depots sind die Beiträge zu addieren.

Diese und weitere Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung stehen in der neuen Broschüre «Die Besteuerung von Investmentfonds - Wegeweiser zur Einkommensteuererklärung 2007». Sie ist beim BVI kostenlos erhältlich per Fax: 069/597 14 06, per E-Mail (info@bvi.de) oder über die Homepage.


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