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Montag, 17. Dezember 2007

Steuererklärung für 2005 bis Jahresende einreichen

Schwabach/Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Einkommenssteuererklärung für 2005 noch nicht abgegeben hat, sollte sich bis zum Jahresende sputen. Das erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern in Schwabach.

Schwabach/Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Einkommenssteuererklärung für 2005 noch nicht abgegeben hat, sollte sich bis zum Jahresende sputen. Das erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern in Schwabach.

Denn mit dem neuen Jahressteuergesetz gilt vom 1. Januar an für freiwillige Veranlagungen künftig zwar eine sogenannte allgemeine Festsetzungsfrist von vier Jahren. Gerade für Pendler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich schnelles Handeln aber lohnen. Denn für 2005 wird die Entfernungspauschale noch in voller Höhe anerkannt. Bislang gilt für die freiwillige Veranlagung eine Frist von zwei Jahren.

Selbst für eine Erklärung zu den Jahren 2003 und 2004 ist es unter Umständen noch nicht zu spät. Dafür sorgt eine Übergangsregelung, nach der die Finanzämter angewiesen sind, solche Anträge noch bis zur Verkündung des Jahressteuergesetzes im Bundesgesetzblatt zu bearbeiten, heißt es. Die Lohnsteuerhilfe rechnet mit der Bekanntgabe am 19. Dezember. Für die Fristwahrung genügt es dann, den unterschriebenen Mantelbogen, die Anlage N und die Lohnsteuerkarte des betreffenden Jahres einzusenden - weitere Belege können dann nachgereicht werden.


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