Spritkosten können Werbungskosten sein
Berlin/München (dpa/tmn) - Spritkosten können Werbungskosten sein und somit unter Umständen von der Steuer abgezogen werden. Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.
Berlin/München (dpa/tmn) - Spritkosten können Werbungskosten sein und somit unter Umständen von der Steuer abgezogen werden. Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt und die Verbrauchskosten per Einzelnachweis nach der Fahrtenbuchmethode geltend macht, kann diese demnach zum Teil absetzen. Der Verein beruft sich dabei auf mehrere aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs in München (Az.: VI R 57/06 und VI R 96/04).
Bislang seien Kraftstoffkosten im Rahmen der Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils in der Regel nicht anerkannt worden. Nun hätten die Bundesrichter in dieser Frage rechtliche Klarheit geschaffen. Der NVL rät allen Betroffenen, das Fahrtenbuch sorgfältig zu führen, um die Chancen auf Anerkennung zu erhöhen.
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