Sprachkurs im Ausland als Werbungskosten absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten eines Sprachkurses im Ausland können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Fremdsprache für seinen Beruf benötigt.
Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten eines Sprachkurses im Ausland können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Fremdsprache für seinen Beruf benötigt.
Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Berufung auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hin (Az.: 2 K 25/06). In dem betreffenden Fall hatte der Kläger Spanisch in Spanien gelernt, weil er am Arbeitsplatz Telefongespräche auf Spanisch führen sowie spanische Korrespondenz übersetzen musste. Die Richter störten sich auch nicht daran, dass der Sprachkurs in einem touristisch interessanten Gebiet stattfand.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]