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Donnerstag, 6. September 2007

Sprachkurs im Ausland als Werbungskosten absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten eines Sprachkurses im Ausland können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Fremdsprache für seinen Beruf benötigt.

Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten eines Sprachkurses im Ausland können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Fremdsprache für seinen Beruf benötigt.

Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Berufung auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hin (Az.: 2 K 25/06). In dem betreffenden Fall hatte der Kläger Spanisch in Spanien gelernt, weil er am Arbeitsplatz Telefongespräche auf Spanisch führen sowie spanische Korrespondenz übersetzen musste. Die Richter störten sich auch nicht daran, dass der Sprachkurs in einem touristisch interessanten Gebiet stattfand.


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