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Donnerstag, 13. März 2008

Schritt für Schritt zur Steuererklärung

Berlin/Hamm (dpa/tmn) - Arbeitnehmern steht in diesen Wochen eine mühselige, aber meist einträgliche Aufgabe bevor: die Einkommensteuererklärung für 2007. Ende Mai läuft die Frist für all jene ab, die zu einer Abgabe verpflichtet sind.


Zeile für Zeile - Kreuzchen, ein paar formale Angaben und die richtigen Anlagen führen zur korrekten Steuererklärung. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

Berlin/Hamm (dpa/tmn) - Arbeitnehmern steht in diesen Wochen eine mühselige, aber meist einträgliche Aufgabe bevor: die Einkommensteuererklärung für 2007. Ende Mai läuft die Frist für all jene ab, die zu einer Abgabe verpflichtet sind.

Aber auch alle anderen tun gut daran, schon einmal die Bleistifte zu spitzen. Denn häufig gibt es Geld zurück. Hier die wichtigsten Tipps zum Ausfüllen der Formulare.

DIE PAPIERE: Kernstück der einzureichenden Formulare ist der vierseitige allgemeine Mantelbogen. Ihn ergänzen bis zu sieben Anlagen, die zum Schluss als einzelne Blätter in den Bogen gelegt werden. Nicht jedes Finanzamt schickt die Vordrucke zu. «Bürger können die Unterlagen dann entweder beim Finanzamt abholen oder aus dem Internet herunterladen», sagt Isabel Klocke, Referentin für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin.

ONLINE GEHT ES SCHNELLER: Zuverlässige Adressen sind das von den Finanzämtern installierte Programm für elektronische Steuererklärungen «Elster» («elster.de») und das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung («formulare-bfinv.de»). Beide sind kostenlos. Über sie können Nutzer ihre Erklärung auch mit Hilfe genauer Anleitungen online ausfüllen und per Knopfdruck abschicken. «Das Internet ist die schnellste Variante. Der Finanzbeamte muss nichts mehr eingeben, der Bürger kommt schneller an sein Geld» - laut Klocke hat die digitale Bearbeitung Vorteile für beide Seiten. Nur Belege gehen dann noch in Papierform an die Behörde.

MANTELBOGEN: Das Ausfüllen beginnt auf Seite eins des Mantelbogens links oben. Dort wird «Einkommensteuererklärung» angekreuzt. «Rechts daneben auch ein Kreuz bei Arbeitnehmersparzulage setzen», empfiehlt Harald Hafer, Vorstandsmitglied im Bund der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Anschließend fragt der Fiskus nach der Steuernummer (Zeile 3), die auf dem Bescheid des Vorjahres steht, und nach dem zuständigen Finanzamt (Zeile 5). Neu für 2007 ist die Identifikationsnummer in Zeile 4. «Wer sie nicht kennt, kann das offen lassen. Da passiert nichts», sagt Hafer, der im Lohnsteuer-Beratungs-Verein in Hamm tätig ist. Dann werden Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Religionszugehörigkeit und der Name des Ehepartners eingetragen.

NICHT VERGESSEN: Am Ende der ersten Seite stehen zwei wichtige Punkte: die Angabe des Kontos, auf das die erstattete Steuer fließen soll, und die Unterschrift. «Ohne sie gilt die Erklärung als nicht abgegeben und wird vom Finanzamt zurückgeschickt.» Hafer rät daher, den Bogen gleich als erstes zu unterschreiben, damit das nicht vergessen wird. Ehepartner unterzeichnen beide.

DIE ANLAGEN: Auf Seite zwei geht es um die Anlagen. Für Arbeitnehmer sind normalerweise die Anlagen N, KAP, V, Kind und Unterhalt interessant. In die Anlage N, die für Arbeitnehmer die wichtigste ist, wird der Bruttoarbeitslohn eingetragen. Dazu gehören Angaben über mögliche «Lohnersatzleistungen» wie Mutterschafts-, Kranken- oder Arbeitslosengeld. Ausgaben für Bewerbungen, für Weiterbildung und Fahrten zur Arbeit sind steuermindernde Werbungskosten und kommen auf die zweite Seite der Anlage.

SONDERAUSGABEN: Um solche außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben geht es auch auf den weiteren Seiten des Mantelbogens. Auf der dritten Seite steht oben die Überschrift «Sonderausgaben». Dazu gehören unter anderem Beiträge zur Rentenversicherung, denen die Zeilen 61 bis 66 vorbehalten sind. In Zeile 63 kommen Beiträge zur Rürup-Rente, nicht jedoch zur Riester-Rente. Wer riestert, muss nach Auskunft der Bundessteuerberaterkammer in Berlin die Anlage AV - wie «Altersvorsorge» - ausfüllen.

VERSICHERUNGEN: Prämien für Haftpflichtversicherungen sowie für Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Lebensversicherungen tragen Steuerzahler in die Zeilen 69 bis 74 ein. Steuernsparende Mitgliedsbeiträge zu Parteien oder Gewerkschaften und Spenden werden ab Zeile 82 eingetragen. Bei Summen über 200 Euro verlangt das Finanzamt Spendenquittungen - sonst reicht der Kontoauszug. Für sämtliche Angaben der Einkommensteuererklärung gilt: Sie müssen belegt werden. Praktisch ist es deshalb, Quittungen das ganze Jahr hindurch zu sammeln und zu sortieren.

INFO: Stichtag und Verlängerung: In diesem Jahr der 2. Juni

Die Frist für all jene, die zu einer Einkommensteuererklärung für 2007 verpflichtet sind, endet formal am 31. Mai 2008. Da das in diesem Jahr ein Samstag ist, gilt der folgende Werktag - also Montag, der 2. Juni 2008 - als Stichtag. Eine Fristverlängerung kann schriftlich ohne Angabe von Gründen beantragt werden. Bei den meisten Finanzämtern ist das möglich, auch wenn das Amt nicht zustimmen muss.

Erstellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung, bleibt grundsätzlich Zeit bis Ende September 2008. Eine freiwillige Steuererklärung akzeptiert das Finanzamt bis 2011, denn für die sogenannte freiwillige Veranlagung gilt seit dem 1. Januar eine Frist von vier Jahren.


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