Private Steuerberatung: Kosten weiter abrechnen
Berlin (dpa/tmn) - Seit Anfang des Jahres 2006 sind Steuerberatungskosten nur noch teilweise von der Steuer abziehbar. Gegen diese Neuregelung sind aber mehrere Klagen anhängig.
Berlin (dpa/tmn) - Seit Anfang des Jahres 2006 sind Steuerberatungskosten nur noch teilweise von der Steuer abziehbar. Gegen diese Neuregelung sind aber mehrere Klagen anhängig.
Unter anderem gibt es ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 186/07). Die Organisation in Berlin rät Betroffenen daher, ihre privaten Steuerberatungskosten sowie die Kosten für das Ausfüllen der Formulare weiter als Sonderausgaben geltend zu machen. Lehnt das Finanzamt den Steuerabzug ab, können Steuerzahler Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Finanzamt muss diesem Antrag entsprechen.
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