Pendlerpauschale: Für 2008 jetzt Freibetrag eintragen
Berlin (dpa/tmn) - Die Entscheidung über die Pendlerpauschale ist zwar weiterhin beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dennoch sollten Pendler sich für ihre Fahrten auf der Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen.
Berlin (dpa/tmn) - Die Entscheidung über die Pendlerpauschale ist zwar weiterhin beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dennoch sollten Pendler sich für ihre Fahrten auf der Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen.
Das rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Dies sollte geschehen, bevor die Karte für 2008, die in diesen Wochen von den Ämtern verschickt werden, dem Arbeitgeber eingereicht wird. Derzeit wird die Pendlerpauschale zwar erst vom 21. Entfernungskilometer an gewährt. Diese seit Jahresbeginn geltende Änderung wird jedoch höchstrichterlich überprüft.
Der Freibetrag hängt von der Entfernung zum Arbeitsplatz ab und wird wie beim Steuerabzug errechnet, erläutert NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Dabei sollten nach der weiter geltenden Regel 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden - dann ergebe sich bei einer Entfernung von 40 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zum Beispiel bei 230 Arbeitstagen im Jahr ein Betrag von 2760 Euro. «Davon muss ich allerdings noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abziehen. Der einzutragende Freibetrag sind also 1840 Euro.»
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