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Mittwoch, 31. Oktober 2007

Pendlerpauschale bleibt für Behinderte gleich

Berlin (dpa/tmn) - Für Behinderte werden mögliche Neuregelungen bei der Pendlerpauschale keine Auswirkungen haben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.


Behinderte können die Kosten für das Pendeln vom ersten Kilometer an absetzen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Für Behinderte werden mögliche Neuregelungen bei der Pendlerpauschale keine Auswirkungen haben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.

Unabhängig davon, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht - voraussichtlich 2008 - zur Pauschale trifft: Behinderte können auch danach die Kosten für das Pendeln vom ersten Kilometer an absetzen. Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent - oder 50 Prozent mit dem Zusatz «Merkzeichen G» im Behindertenausweis. Absetzbar sind sowohl die Kosten für Fahrten im eigenen Auto als auch jene für öffentliche Verkehrsmittel.


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