Pendlerpauschale bleibt für Behinderte gleich
Berlin (dpa/tmn) - Für Behinderte werden mögliche Neuregelungen bei der Pendlerpauschale keine Auswirkungen haben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.
Berlin (dpa/tmn) - Für Behinderte werden mögliche Neuregelungen bei der Pendlerpauschale keine Auswirkungen haben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.
Unabhängig davon, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht - voraussichtlich 2008 - zur Pauschale trifft: Behinderte können auch danach die Kosten für das Pendeln vom ersten Kilometer an absetzen. Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent - oder 50 Prozent mit dem Zusatz «Merkzeichen G» im Behindertenausweis. Absetzbar sind sowohl die Kosten für Fahrten im eigenen Auto als auch jene für öffentliche Verkehrsmittel.
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