Parkplatz-Überlassung muss nicht versteuert werden
Düsseldorf/Herne (dpa/tmn) - Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt einen Parkplatz am Arbeitsplatz zur Verfügung, muss dieser den eingesparten Betrag nicht versteuern.
Düsseldorf/Herne (dpa/tmn) - Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt einen Parkplatz am Arbeitsplatz zur Verfügung, muss dieser den eingesparten Betrag nicht versteuern.
Das geht aus einem Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hervor, über den die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe» berichtet (Az.: S 2351 - 1 V B 3). Damit werde klargestellt, dass ein anders lautendes Urteil des Finanzgerichts Köln über den darin entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist. In dem Urteil war die Parkplatzüberlassung als steuerpflichtiger Arbeitslohn eingestuft worden (Az.: K 5680/04).
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