Mehrfache Umsatzsteuer: Einspruch durch Bauherren
Berlin (dpa/tmn) - Bauherren haben Aussicht auf eine steuerliche Entlastung, wenn für ihr Bauvorhaben noch kein bestandskräftiger Grunderwerbsteuerbescheid vorliegen sollte.
Denn für die Berechnung der Grunderwerbsteuer hat das Finanzamt bislang sowohl das unbebaute Grundstück als auch das vom Bauträger zu errichtende Gebäude herangezogen. Dieses Vorgehen könnte gegen das europäische Verbot einer Umsatzsteuer-Mehrfachbelastung verstoßen, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Denn zusätzlich zur Grunderwerbsteuer werde dabei die Leistung des Bauunternehmers mit Umsatzsteuer belegt.
Dazu ist nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Az.: Rs: C 156/08) anhängig. Betroffene Bauherren sollten daher gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, rät der Steuerzahlerbund. Zwar müssen Steuerzahler die Grunderwerbsteuer zunächst trotzdem entrichten - bei einem positiven Urteil erhalten Betroffene die zu viel gezahlten Steuern aber zurück.
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