Krankenkassenbonus mindert Sonderausgaben-Betrag
Würzburg (dpa/gms) - Gesetzlich krankenversicherte Steuerzahler müssen einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mit den Versicherungsbeiträgen verrechnen. Sie dürfen also nicht die volle Höhe der aufs Jahr geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung in Abzug bringen.
Würzburg (dpa/gms) - Gesetzlich krankenversicherte Steuerzahler müssen einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mit den Versicherungsbeiträgen verrechnen. Sie dürfen also nicht die volle Höhe der aufs Jahr geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung in Abzug bringen.
Die Aufwendungen müssen um den Bonus gekürzt werden. Das geht aus einer Verfügung der Landesfinanzdirektion Thüringen hervor, auf die das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist (Az.: S 2221 A - 55 - A 2.12/S 2342 A - 56 - A 2.12). Gleiches gelte für Beitragsrückerstattungen - auch sie mindern den anzusetzenden Sonderausgaben-Betrag.
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