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Freitag, 29. Juni 2007

Kosten für Fettabsaugen von der Steuer absetzen

München/Herne (dpa/tmn) - Ausgaben für das Fettabsaugen oder eine Operation herabgesunkener Augenlider können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein amtsärztliches Gutachten die medizinische Notwendigkeit bestätigt.


München/Herne (dpa/tmn) - Ausgaben für das Fettabsaugen oder eine Operation herabgesunkener Augenlider können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein amtsärztliches Gutachten die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München hervor, über die die Fachzeitschrift «Neue Wirtschaftsbriefe» berichtet (Az.: III B 57/06). Die Bestätigung muss vor der Behandlung eingeholt werden, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Das Einholen des ärztlichen Rats vor Behandlungsbeginn sei dem Steuerpflichtigen zuzumuten, heißt es. Nur so sei sicher gestellt, dass die Behandlung nicht aus kosmetischen Gründen erfolgt. Denn dann könnten die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden.


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