Kosten für Besuch eines Fachkongresses sind Werbungskosten
München/Berlin (dpa/tmn) - Ausgaben für den Besuch von Fachkongressen können Steuerzahler vollständig als Werbungskosten absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 8/05).
München/Berlin (dpa/tmn) - Ausgaben für den Besuch von Fachkongressen können Steuerzahler vollständig als Werbungskosten absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 8/05).
Voraussetzung ist, dass ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. In dem Fall wurden die vollen Reisekosten eines Facharztes zu einem internationalen Symposium als Werbungskosten anerkannt. Auch Ausgaben für den Besuch eines Repetitoriums für Fachärzte durfte der Mediziner absetzen. Beide Veranstaltungen fanden im Ausland statt. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler geht der Fiskus in solchen Fällen häufig davon aus, dass die Reise zumindest in Teilen privat veranlasst war. Ein Teil der Kosten wäre dann nicht bei der Steuer abzugsfähig.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]