Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 24. April 2008

Kosten für Strafverteidiger von Steuer absetzen

München/Berlin (dpa/tmn) - Ausgaben für einen Strafverteidiger können durchaus als Werbungskosten bei der Steuer abzugsfähig sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az. VI R 42/04).

Die Abzugsfähigkeit besteht immer dann, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war. Voraussetzung ist also, dass die dem Steuerzahler zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurde.


Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.