Kontoauszug reicht als Spendennachweis nicht aus
Kassel/Würzburg (dpa/tmn) - Um Spenden bis 100 Euro von der Steuer abzusetzen, reicht Steuerzahlern ein so genannter vereinfachter Zuwendungsnachweis. Ein bloßer Kontoauszug ist hingegen nicht genug, berichtet das Institut für Wirtschaftspublizistik in Würzburg.
Kassel/Würzburg (dpa/tmn) - Um Spenden bis 100 Euro von der Steuer abzusetzen, reicht Steuerzahlern ein so genannter vereinfachter Zuwendungsnachweis. Ein bloßer Kontoauszug ist hingegen nicht genug, berichtet das Institut für Wirtschaftspublizistik in Würzburg.
Das hat das Finanzgericht Hessen in Kassel entschieden (Az.: 3 V 3462/05). Ein «vereinfachter Zuwendungsnachweis», der statt der Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster vom Fiskus akzeptiert wird, ist zum Beispiel der Einzahlungsbeleg einer Bank. Auf ihm muss der steuerbegünstigte Zweck aufgedruckt sein. Außerdem müssen Angaben über die Körperschaftsteuerfreistellung des Empfängers und die Art der Zuwendung - Spende oder Mitgliedsbeitrag - vermerkt sein. Eine Spende, die online überwiesen wird, ist demnach nicht abzugsfähig.
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