Keine Hundesteuer für Diensthund
Leipzig (dpa) - Für Diensthunde muss keine Hundesteuer gezahlt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit war die Klage eines hessischen Grenzschutzbeamten bei der Bundespolizei erfolgreich.
Leipzig (dpa) - Für Diensthunde muss keine Hundesteuer gezahlt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit war die Klage eines hessischen Grenzschutzbeamten bei der Bundespolizei erfolgreich.
Dieser ist laut Dienstvorschrift verpflichtet, seinen Hund auch unabhängig von der Arbeit selbst zu betreuen. Darum lebt das Tier im Haushalt des Mannes. Die Gemeinde Riedstadt bei Darmstadt verlangte in Folge Hundesteuer. Zu Unrecht, entschieden nun die Leipziger Richter. Von dem Besitzer könne keine Steuer verlangt werden, weil er einer Dienstpflicht nachkäme. Die Hundehaltung diene in diesem Fall nicht dem persönlichen Vergnügen, sondern sei eine Verpflichtung. (Az.: BVerwG 10 C 1.07)
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