Keine Gewerbesteuer: Gilt nicht nur für Freiberufler
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Freiberufler, Land- und Forstwirte müssen nach aktueller Gesetzeslage keine Gewerbesteuer entrichten. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Freiberufler, Land- und Forstwirte müssen nach aktueller Gesetzeslage keine Gewerbesteuer entrichten. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.
Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin aufmerksam (Az.: 1 BvL 2/04). Das Gericht habe erklärt, dass die Regelung keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu den Gewerbetreibenden darstellt.
Diese Differenzierung ist nach Angaben des BdSt sinnvoll: Es liege keine willkürliche Verschonung der Freiberufler, Land- und Forstwirte von der Gewerbesteuer vor - denn die Gewerbebetrieben belasteten die Infrastruktur der Gemeinden weitaus mehr. Außerdem sei die ungleiche Behandlung aufgrund der Unterschiede in den Berufsbildern der Gewerbetreibenden, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte gerechtfertigt. Die Richter hätten auch darauf hingewiesen, dass wegen der gestiegenen Freibeträge ohnehin nur 30 Prozent der Gewerbetreibenden Gewerbesteuern entrichten.
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