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Stichwörter: Lotto-Gewinn
Mittwoch, 5. Dezember 2007

Jackpot-Gewinn im Lotto muss nicht versteuert werden

Mainz (dpa/tmn) - Wer den Lotto-Jackpot knackt, ist von einem Tag auf den anderen reich - und der Gewinn muss nicht einmal versteuert werden. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz hin.


Wer den Jackpot knackt, muss den Gewinn nicht versteuern. (Bild: dpa)

Mainz (dpa/tmn) - Wer den Lotto-Jackpot knackt, ist von einem Tag auf den anderen reich - und der Gewinn muss nicht einmal versteuert werden. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz hin.

Denn Lottogewinne fallen in Deutschland nicht unter das Einkommenssteuergesetz. «Versteuert werden müssen nur alle Einkünfte, die aus diesem Gewinn entstehen», erläutert Kammerpräsident Edgar Wilk. Wer das Geld beispielsweise in Immobilien anlegt, muss die Erträge aus Mieteinkünften versteuern. Und wer in Fonds investiert, muss einen Teil der Erträge dem Fiskus abtreten. Auch wenn das Geld auf einem Konto ruht, seien die Zinsen steuerpflichtig.


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