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Montag, 21. Juli 2008

Instandhaltungskosten sind Werbungskosten

Berlin/München (dpa/tmn) - Gute Nachricht für Vermieter: Die deutschen Finanzämter müssen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen in einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten anerkennen - auch wenn jemand anderes als der Vermieter gezahlt hat.

Berlin/München (dpa/tmn) - Gute Nachricht für Vermieter: Die deutschen Finanzämter müssen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen in einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten anerkennen - auch wenn jemand anderes als der Vermieter gezahlt hat.

Das Bundesfinanzministerium habe eine entsprechende Anweisung Anfang Juli an die Finanzämter verschickt, teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin mit. Werden die Kosten dennoch vom Finanzamt nicht anerkannt, sollten Steuerpflichtige Einspruch einlegen, rät der Verein. Grundlage ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: IX R 45/07) in München.

In dem Fall hatte die Mutter des Vermieters für dessen vermietete Wohnung den Renovierungsauftrag erteilt und die Rechnung selbst beglichen. Die Kosten machte jedoch der Sohn beim Fiskus geltend. Im Klageverfahren bekam er recht. Das oberste Finanzgericht hatte bereits mehr als zwei Jahre zuvor in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden. Die Finanzämter waren jedoch bislang angewiesen, dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Mit seinem jüngsten Schreiben hat das Bundesfinanzministerium diese Begrenzung nun aufgehoben.


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