Harte Linie des Fiskus bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Würzburg (dpa/tmn) - Der Bundesfinanzhof hat die harte Linie des Fiskus bei haushaltsnahen Dienstleistungen vor 2006 bestätigt. Aufwendungen aus den Jahren 2003 bis 2005 sind nur abzugsfähig, wenn auch ein Haushaltsmitglied die Leistung hätte erbringen können.
Würzburg (dpa/tmn) - Der Bundesfinanzhof hat die harte Linie des Fiskus bei haushaltsnahen Dienstleistungen vor 2006 bestätigt. Aufwendungen aus den Jahren 2003 bis 2005 sind nur abzugsfähig, wenn auch ein Haushaltsmitglied die Leistung hätte erbringen können.
Darunter fallen zum Beispiel das Malen und Tapezieren von Innenräumen, nicht aber die Renovierung einer Hausfassade, berichtet das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf das Urteil (Aktenzeichen: VI R 77/05). Anders ist die Rechtslage erst seit vorigem Jahr: Für Steuererklärungen seit 2006 können alle Handwerksleistungen, die im Haushalt anfallen, steuerlich geltend gemacht werden.
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