Freistellungsaufträge bleiben über 2009 hinaus gültig
Berlin (dpa/tmn) - Haben Verbraucher ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt dieser auch über den 1. Januar 2009 hinaus gültig - trotz einer Gesetzesänderung. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin.
Berlin (dpa/tmn) - Haben Verbraucher ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt dieser auch über den 1. Januar 2009 hinaus gültig - trotz einer Gesetzesänderung. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin.
Ab 2009 fasst der Gesetzgeber mit der Einführung der Abgeltungssteuer den Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro sowie den Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro zum Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zusammen. Neue Freistellungsaufträge müssten jedoch nicht erteilt werden. Allerdings sei es sinnvoll, hin und wieder zu prüfen, ob die freigestellten Beträge noch optimal auf verschiedene Konten und Depots verteilt sind. Dem Verband zufolge können Bankkunden ihre Freistellungsaufträge jederzeit und kostenfrei ändern beziehungsweise neue stellen. Bei vielen Banken sei dies auch online oder per Fax möglich.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]