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Mittwoch, 28. Mai 2008

Freiberufler bleiben von der Gewerbesteuer verschont

Karlsruhe (dpa) - Freiberufler und Bauern müssen auch in Zukunft keine Gewerbesteuer zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Beschluss entschieden.

Karlsruhe (dpa) - Freiberufler und Bauern müssen auch in Zukunft keine Gewerbesteuer zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Beschluss entschieden.

Danach sind die steuerrechtlichen Vorschriften, wonach freie Berufe, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte von der Gewerbesteuer ausgenommen sind, mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit gewerbesteuerpflichtigen Betrieben liege nicht vor, entschied das Gericht.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte die Privilegierung der Freiberufler für grundgesetzwidrig gehalten, weil sich deren Arbeitsbedingungen inzwischen nicht mehr wesentlich von denen der Gewerbebetriebe unterschieden. Im Ausgangsfall ging es um eine Goldschmiede- und Schmuckgalerie. (Az: 1 BvL 2/04 - Beschluss vom 15. Januar 2008)

Die Karlsruher Richter folgten dem Argument der Finanzrichter nicht. Die Gewerbesteuer sei ursprünglich als pauschaler Ausgleich für die Infrastrukturlasten der produktions- und personalintensiveren Betriebe gerechtfertigt worden. Diese Rechtfertigung habe nach wie vor Bestand. Zwar seien die Unterschiede teilweise geringer geworden. Allerdings werde dieser Entwicklung dadurch Rechnung getragen, dass kleine Gewerbebetriebe durch höhere Freibeträge zunehmend von der Gewerbesteuer befreit seien.


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