Fiskus greift bei Weihnachtsgeschenk zu
Berlin (dpa/tmn) - Weihnachtspräsente für Geschäftspartner oder Kunden müssen nicht immer versteuert werden. Überschreitet der Wert nicht den Nettowert von 35 Euro, kann die Gabe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Weihnachtspräsente für Geschäftspartner oder Kunden müssen nicht immer versteuert werden. Überschreitet der Wert nicht den Nettowert von 35 Euro, kann die Gabe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Voraussetzung ist, dass das Geschenk nachweislich «betrieblich veranlasst» und der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bei Unternehmern mit Umsätzen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist auf den Bruttowarenwert von 35 Euro abzustellen. Pro Kunde oder Geschäftspartner kann der Betrag im Kalenderjahr außerdem nur einmal geltend gemacht werden, heißt es. Wird der Betrag von 35 Euro überschritten, ist der Abzug als Betriebsausgabe vom ersten Euro an ausgeschlossen.
Eigenen Angestellten darf der Chef Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro machen, auch mehrfach im Jahr. Allerdings dürfen Angestellte ausschließlich Sachleistungen steuerfrei erhalten - wenn Geld- oder Geldersatzleistungen verschenkt werden, erhebt der Fiskus den Angaben nach darauf Steuern.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]