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Donnerstag, 15. Mai 2008

Falsche Steuererklärung: Ehepartner haftet nicht

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Unterschreibt ein Ehepartner die gemeinsame Einkommensteuererklärung mit falschen Angaben des Partners, begeht er deshalb noch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Unterschreibt ein Ehepartner die gemeinsame Einkommensteuererklärung mit falschen Angaben des Partners, begeht er deshalb noch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: 3 Ws 308/07). Das gelte auch dann, wenn der Ehegatte von den «schwarzen Kassen» des Partners wusste. Denn auch bei einer Zusammenveranlagung bleibe jeder Partner für die richtige Erklärung seiner Einkünfte selbst verantwortlich.


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