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Donnerstag, 17. April 2008

Erbschaftsteuer-Reform betrifft auch Lebensversicherungen

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur Immobilien, Wertpapiere und Bargeld unterliegen der Erbschaftsteuer. Auch Leistungen aus Lebensversicherungen werden im Erbfall besteuert und sind entsprechend von der geplanten Erbschaftsteuerreform betroffen.

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur Immobilien, Wertpapiere und Bargeld unterliegen der Erbschaftsteuer. Auch Leistungen aus Lebensversicherungen werden im Erbfall besteuert und sind entsprechend von der geplanten Erbschaftsteuerreform betroffen.

Schließt zum Beispiel der Lebenspartner zugunsten seiner Lebensgefährtin eine Lebensversicherung ab, werden bei einer Versicherungssumme von 100 000 Euro nach derzeitiger Rechtslage 21 804 Euro Steuern fällig, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Nach einer Reform auf der Basis der aktuellen Planungen wären es mindestens 24 000 Euro Steuern, rechnet der Steuerzahlerbund vor. Die Steuerbelastung auf Lebensversicherungen lässt sich aber vermeiden. So erfolgt eine Besteuerung der Versicherungsleistung nicht, wenn der Vertrag vom Begünstigten selbst abgeschlossen wird.

Versichert also die Lebensgefährtin das Leben ihres Partners selbst und zahlt sie die Versicherungsprämien ein, liegt beim Tod des Partners kein erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb vor. Auch verheiratete Paare können von diesem Modell profitieren, heißt es. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Freibeträge schon anderweitig ausgeschöpft wurden.


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