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Freitag, 15. Juni 2007

Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit zum Teil steuerfrei

Berlin (dpa/tmn) - Einnahmen aus einer nebenberuflichen, ehrenamtlichen Tätigkeit sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Wer zum Beispiel eine Fußballmannschaft trainiert oder kranke Menschen pflegt, darf damit jährlich bis zu 1848 Euro steuerfrei verdienen.

Berlin (dpa/tmn) - Einnahmen aus einer nebenberuflichen, ehrenamtlichen Tätigkeit sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Wer zum Beispiel eine Fußballmannschaft trainiert oder kranke Menschen pflegt, darf damit jährlich bis zu 1848 Euro steuerfrei verdienen.

Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Wichtig ist, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, bei der man durch persönlichen Kontakt Einfluss auf andere Menschen nimmt, sie in ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten fördert.

Außerdem darf die Tätigkeit auf das Kalenderjahr bezogen nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Dabei ist es unerheblich, ob die Person tatsächlich einen Hauptberuf ausübt. Von der Steuerbefreiung können daher auch Hausfrauen oder Studenten Gebrauch machen.

Die Bundesregierung plant die steuerlichen Vorteile für solche ehrenamtlichen Tätigkeiten auszubauen. Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht soll entsprechend geändert werden. Demnach wird die so genannte steuerfreie Übungsleiterpauschale von 1848 auf 2100 Euro angehoben.

Darüber hinaus könnten auch so genannte Zeitspenden steuerlich geltend gemacht werden: Wer unentgeltlich ein entsprechendes Ehrenamt ausübt, soll dann pauschal 300 Euro in der Steuererklärung geltend machen können. Allerdings wird er dafür einen Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit erbringen müssen. Über die Gesetzesänderungen wird im Juli entschieden, sie sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.


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