Doppelte Haushaltsführung: Auch bei Job im Heimatort möglich
München/Würzburg (dpa/tmn) - Eine doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig an zwei Orten arbeitet und deshalb an beiden Orten eine Wohnung unterhält.
München/Würzburg (dpa/tmn) - Eine doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig an zwei Orten arbeitet und deshalb an beiden Orten eine Wohnung unterhält.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf die das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist (Az.: VI R 47/03). Die Richter entschieden, dass der Werbungskostenabzug in dem Fall nicht daran scheitert, dass der Arbeitnehmer nicht nur «auswärts», sondern auch an seinem Erstwohnsitz beruflich tätig war. Die Finanzbehörde hatte das anders gesehen.
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können zum Beispiel Kosten für die Fahrt zwischen Erst- und Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Miete für die Zweitwohnung kann als Werbungskosten zum Abzug gebracht werden.
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