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Freitag, 29. Juni 2007

Belege für häusliches Arbeitszimmer sammeln

Berlin (dpa/tmn) - Obwohl ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 nur noch unter eingeschränkten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden kann, sollten Steuerpflichtige weiterhin die Belege sammeln. Das rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Obwohl ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 nur noch unter eingeschränkten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden kann, sollten Steuerpflichtige weiterhin die Belege sammeln. Das rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Es seien mittlerweile Klagen gegen die Neuregelung anhängig, über die erst noch entschieden werden müsse. So lange sollte in den Steuererklärungen von einer Absetzbarkeit ausgegangen werden.

Verweigere das Finanzamt die Anerkennung, könne unter Berufung auf die laufenden Verfahren Einspruch eingelegt werden, sagte NVL- Geschäftsführer Uwe Rauhöft dem dpa-Themendienst. Das sei jedoch erst im kommenden Jahr relevant. Für die jetzt anstehende Steuererklärung 2006 gelte noch die alte Regelung. Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2007 den Steuervorteil für ein häusliches Arbeitszimmer deutlich eingeschränkt.

«Es ist nur noch absetzbar für Arbeitnehmer, die im Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit haben», erläutert Rauhöft. Dies seien allerdings nicht nur reine Heimarbeiter. Werde sowohl zu Hause als auch außerhalb gearbeitet, müsse festgestellt werden, wo der Tätigkeitsmittelpunkt liegt, wie aus einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervorgeht (Az.: IV B 2 - S 2145/07/0002).

Ein Handelsvertreter arbeite in der Regel nicht überwiegend zu Hause, erläutert Rauhöft. «Auch Lehrer haben ihren Tätigkeitsmittelpunkt nicht im Arbeitszimmer.» Dagegen kann laut dem Schreiben ein Ingenieur, der seine Konstruktionen vor allem zu Hause erstellt, seine Arbeitszimmer auch dann absetzen, wenn er regelmäßig Kunden im Außendienst betreuen muss.

Von der Neuregelung nicht betroffen sind Arbeitszimmer, die außerhalb der Wohnung angemietet wurden. «Auch Kosten für Arbeitsmittel kann man weiterhin absetzen», sagt Rauhöft. Dazu gehören etwa die Ausgaben für Schreibtisch, Computer und Ähnliches.


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