Bei der Steuererklärung mehr Betreuungskosten absetzbar
Berlin (dpa/gms) - Bei der Steuererklärung 2006 können Eltern auch niedrige Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen. Daran erinnert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Berlin (dpa/gms) - Bei der Steuererklärung 2006 können Eltern auch niedrige Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen. Daran erinnert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Nach der neuen Regelung, die der Gesetzgeber im Frühjahr beschlossen hatte und die rückwirkend zum 1. Januar 2006 gilt, können bei der Steuererklärung pro Kind Aufwendungen bis zu 4000 Euro geltend gemacht werden. Eltern müssen auch keinen Eigenanteil mehr tragen. Bislang waren nur Kosten absetzbar, die die Grenze von 1548 Euro überstiegen.
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