Behinderten-Pauschalbeträge werden nicht erhöht
Karlsruhe/Freiburg (dpa/gms) - Behinderte müssen ihre außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer auch künftig zu den bislang geltenden Pauschbeträgen ansetzen. Die Beträge werden nicht erhöht, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Karlsruhe/Freiburg (dpa/gms) - Behinderte müssen ihre außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer auch künftig zu den bislang geltenden Pauschbeträgen ansetzen. Die Beträge werden nicht erhöht, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Für einen blinden, hilflosen Menschen bleibt der Pauschalbetrag damit beispielsweise bei 3700 Euro pro Jahr - so sieht es Paragraf 33 b des Einkommensteuergesetzes vor. Ein höherer Aufwand muss durch Einzelnachweise belegt werden. Das Gericht wies mit seiner Entscheidung (Aktenzeichen: 2 BvR 1059/03), auf die die Haufe Mediengruppe hinweist, eine Klage auf Erhöhung der Beträge ab, die seit 1975 nur unwesentlich gestiegen sind.
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