Suche:
Stichwörter:
Freitag, 24. November 2006

Bank-Anlagen sind gegen Pleite geschützt

Berlin (dpa/gms) - Falls eine Bank Pleite geht, sind Kundengelder über die so genannte Einlagensicherung geschützt. Sie umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Berlin (dpa/gms) - Falls eine Bank Pleite geht, sind Kundengelder über die so genannte Einlagensicherung geschützt. Sie umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Garantiert ist Kunden per Gesetz in jedem Fall ein Ersatz von 90 Prozent ihres Anlagevermögens - allerdings nur bis zu einer Summe von maximal 20 000 Euro. Darüber hinaus sichern viele Banken die Kundengelder freiwillig über andere Sicherungseinrichtungen ab.

Nicht geschützt sind jedoch Depots, denn hier verwahren Banken die enthaltenen Papiere nur - diese bleiben Eigentum des Kunden, so der Verband. Im Insolvenzfall können sie ihre Papiere aber schriftlich zurückverlangen und auf eine andere Bank übertragen. Ob eine Bank Kundengelder freiwillig über das gesetzlich vorgeschriebene Maß absichert und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, können Kunden bei der jeweiligen Sicherungseinrichtung erfragen.


Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.