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Freitag, 29. Juni 2007

Ausgaben für Anti-Mobbing-Kurse als Werbungskosten absetzbar

Würzburg (dpa/tmn) - Ausgaben für den Besuch von Anti-Mobbing-Kursen und die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe können Werbungskosten sein. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.

Würzburg (dpa/tmn) - Ausgaben für den Besuch von Anti-Mobbing-Kursen und die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe können Werbungskosten sein. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.

Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin (Az.: 14 K 57/03). Voraussetzung ist, dass die Kosten beruflich veranlasst gewesen sind. Das ist laut IWW zum Beispiel der Fall, wenn der Vorgesetzte - oder bei Beamten der Dienstherr - den Betroffenen schikaniert, indem er ihm ein nicht angemessenes Aufgabengebiet zuweist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Finanzverwaltung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht hat (Az.: VI B 92/06).


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