Ausgaben für Anti-Mobbing-Kurse als Werbungskosten absetzbar
Würzburg (dpa/tmn) - Ausgaben für den Besuch von Anti-Mobbing-Kursen und die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe können Werbungskosten sein. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.
Würzburg (dpa/tmn) - Ausgaben für den Besuch von Anti-Mobbing-Kursen und die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe können Werbungskosten sein. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.
Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin (Az.: 14 K 57/03). Voraussetzung ist, dass die Kosten beruflich veranlasst gewesen sind. Das ist laut IWW zum Beispiel der Fall, wenn der Vorgesetzte - oder bei Beamten der Dienstherr - den Betroffenen schikaniert, indem er ihm ein nicht angemessenes Aufgabengebiet zuweist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Finanzverwaltung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht hat (Az.: VI B 92/06).
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]