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Donnerstag, 15. März 2007

Augen-Laser-Operation steuerlich absetzbar

Hannover/Berlin (dpa/gms) - Kosten einer Augen-Laser-Operation, die von der Krankenkasse nicht getragen werden, muss der Fiskus als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer anerkennen.

Hannover/Berlin (dpa/gms) - Kosten einer Augen-Laser-Operation, die von der Krankenkasse nicht getragen werden, muss der Fiskus als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer anerkennen.

Auf eine entsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover (Aktenzeichen: S 2284 - 246 - StO 235) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Ein amtsärztliches Attest muss der Steuerzahler für die Anerkennung nicht vorlegen.


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