Anspruch auf Kindergeld - Vorsorgebeiträge richtig absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Wenn erwachsene Kinder selbst mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen, erhalten ihre Eltern kein Kindergeld mehr. Werbungskosten können allerdings in unbegrenzter Höhe gegengerechnet werden.
Berlin (dpa/tmn) - Wenn erwachsene Kinder selbst mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen, erhalten ihre Eltern kein Kindergeld mehr. Werbungskosten können allerdings in unbegrenzter Höhe gegengerechnet werden.
Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Damit kann der Bezug gerettet werden. Umstritten ist, ob auch Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig sind. Für Beiträge zur privaten Altersvorsorge gilt das einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs zufolge nicht, heißt es. Denn diese Aufwendungen seien nicht zwingend notwendig, da sie nicht der aktuellen Existenzsicherung dienen.
Nur gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen. Und auch Krankenversicherungsbeiträge sind nach zwei neuen Urteilen abzugsfähig. Der Grund ist, dass diese als Mindestvorsorge für den Krankheitsfall unvermeidbar sind.
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