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Donnerstag, 8. November 2007

Altersvorsorge für Selbständige: Nicht alles ist absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Seit das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, können Selbständige ihre Vorsorgeaufwendungen mit einem jährlich steigenden Prozentsatz von der Steuer absetzen. Das gilt jedoch nicht für alle Formen der Alterssicherung.

Berlin (dpa/tmn) - Seit das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, können Selbständige ihre Vorsorgeaufwendungen mit einem jährlich steigenden Prozentsatz von der Steuer absetzen. Das gilt jedoch nicht für alle Formen der Alterssicherung.

Im Rahmen der sogenannten Basisversorgung werden nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und zur «Rürup-Rente» berücksichtigt. Für 2007 können zum Beispiel 64 Prozent in Anrechnung gebracht werden. In den Folgejahren sind es je 2 Prozent mehr, erläutert die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Ausgaben für die Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung sowie Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen mit Altverträgen sind allerdings ausgenommen, heißt es. Bei letzteren ist das dann der Fall, wenn sie nicht den Anforderungen an eine «Rürup-Rente» genügen. All diese Ausgaben können aber bis zu einer Höhe von 2400 Euro jährlich als Sonderausgaben anerkannt werden - sie müssen also in der Steuererklärung anders deklariert werden.


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