Altersteilzeit: Keine Kürzung der Werbungskosten
Berlin (dpa/tmn) - Auch für ihren steuerfreien Entgeltanteil können Arbeitnehmer in Altersteilzeit Werbungskosten geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entscheiden.
Berlin (dpa/tmn) - Auch für ihren steuerfreien Entgeltanteil können Arbeitnehmer in Altersteilzeit Werbungskosten geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entscheiden.
Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer in Altersteilzeit einen Teil ihres Entgeltes steuerfrei erhalten können. Bislang sei fraglich gewesen, ob für diesen steuerfreien Teil Werbungskosten geltend gemacht werden können oder nicht.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]