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Donnerstag, 3. Juli 2008

Altersteilzeit: Keine Kürzung der Werbungskosten

Berlin (dpa/tmn) - Auch für ihren steuerfreien Entgeltanteil können Arbeitnehmer in Altersteilzeit Werbungskosten geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entscheiden.

Berlin (dpa/tmn) - Auch für ihren steuerfreien Entgeltanteil können Arbeitnehmer in Altersteilzeit Werbungskosten geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entscheiden.

Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer in Altersteilzeit einen Teil ihres Entgeltes steuerfrei erhalten können. Bislang sei fraglich gewesen, ob für diesen steuerfreien Teil Werbungskosten geltend gemacht werden können oder nicht.


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