Altersgrenze gesenkt: Neue Regeln für Kinderfreibetrag
Berlin (dpa/tmn) - Von diesem Jahr an müssen Eltern erwachsener Kinder eine neue Altersgrenze beachten, wenn sie Aufwendungen für erwachsene Kinder bei der Steuer geltend machen.
So können sie den Kinderfreibetrag jetzt nur noch bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres des Kindes in Anrechnung bringen - vorher verlief die Grenze beim 27. Geburtstag, erläutert die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Für ältere Kinder kommt dann nur noch der Steuerabzug für Unterhaltszahlungen und Aufwendungen für eine Berufsausbildung des Kindes infrage.
Diese Kosten können bis zu einem Betrag von 7680 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hintergrund ist, dass Kinder mit der Senkung der Altersgrenze früher nicht mehr als Kinder im steuerrechtlichen Sinn gelten. Das hängt wiederum mit der Senkung der Bezugsgrenze für das Kindergeld zusammen, heißt es. Auswirkungen hat die Neuregelung den Angaben nach auf Kinder, die vom 1. Januar 1983 an geboren wurden. Für Kinder mit dem Geburtsjahr 1982 gelten Übergangsregeln - sie werden noch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]