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Donnerstag, 26. Juni 2008

Abgeltungssteuer: Änderungen gelten nicht für alle

Berlin (dpa/tmn) - Die Einführung der Abgeltungssteuer bringt zahlreiche Änderungen für Anleger. Aber auch nach dem geplanten Starttermin am 1. Januar 2009 ändert sich für manche Sparer nichts.

Berlin (dpa/tmn) - Die Einführung der Abgeltungssteuer bringt zahlreiche Änderungen für Anleger. Aber auch nach dem geplanten Starttermin am 1. Januar 2009 ändert sich für manche Sparer nichts.

Erträge von all jenen, die eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung haben, sind weiter steuerfrei. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Voraussetzung für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass der Steuerzahler keine Einkommensteuer entrichten muss, weil sein Einkommen zu gering ist.

Das ist häufig bei Rentnern, Studenten, Geringverdienern und Kindern mit Kapitalerträgen der Fall. Liegt der Bank eine gültige Bescheinigung vor, ist der Steuerzahler von der Abgeltungsteuer befreit. Auch vom kommenden Jahr an können weiter Nichtveranlagungsbescheinigungen beim Finanzamt beantragt werden, heißt es. Die Bank zahlt die Kapitalerträge an Inhaber steuerfrei aus. Das gelte sogar dann, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wurde.

Erzielt der Steuerzahler abgesehen von den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte, können 8501 Euro im Jahr an Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinnen steuerfrei eingenommen werden. Ein weiterer Vorteil der Bescheinigung ist den Angaben nach, dass für den Zeitraum, in der die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt, auch keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Voraussetzung ist, dass sich die Einkommensverhältnisse in diesem Zeitraum nicht ändern.


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