Rechtslexikon R
Raub
Wer einen Raub begeht, der macht sich durch ein Eigentumsdelikt strafbar. Hierzu zählt die schuldhafte, rechtswidrige und vorsätzliche Nötigung des Opfers sein Eigentum herauszugeben.
Der Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Handelt es sich dabei um einen schweren Raub (z. B. durch Verwendung einer Waffe), so wird er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft. Tötet der Täter durch den Raub einen Menschen, so wird er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zahn Jahren oder gar lebenslänglich bestraft.
Aktuelles
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