Rechtslexikon P
Patiententestament
Die auch Patientenverfügung oder Patientenautonomie genannte Willenserklärung gibt dem behandelnden Arzt in medizinischen Notfällen bestimmte Anweisungen zur Behandlung.
So darf der Arzt nur behandeln, wenn der Patient dem eingewilligt hat. Kann dieser sich aufgrund seiner seelischen oder körperlichen Verfassung nicht mehr äußern, liegt die Entscheidung zur Behandlung allein beim Arzt. Dieser muss nun die Vorstellungen des Patienten ermitteln und demnach handeln. Durch das Patiententestament kann der Patient im Voraus festlegen, wie er behandelt werden möchte im Falle der Einwilligungsunfähigkeit.
Für den Inhalt sowie für die Form des Patiententestaments gibt es keine besonderen rechtlichen Vorschriften. Oft werden lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Diese können beispielsweise das Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder eine akute Sterbephase sein. Liegt kein Patiententestament vor, so muss der Arzt im Zweifelsfall alle Mittel ergreifen, um das Leben des Patienten zu erhalten.
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