Rechtslexikon P
Patent
Ein Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht für eine Erfindung. Diese muss nachweisbar neu sein und auf einer Erfinderischen Tätigkeit beruhen sowie gewerblich anwendbar sein. Durch das Ausstellen eines Patents bekommt der Erfinder für die nächsten 20 Jahre das Schutzrecht ausgestellt seine Erfindung alleine zu nutzen.
Nicht patentierbar sind Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren oder therapeutische bzw. chirurgische Behandlungen von Mensch und Tier.
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