Rechtslexikon P
Parken von Fahrzeugen
Es gilt: Wer sein Kraftfahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Sein Fahrzeug zu verlassen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass er den Sichtkontakt zum Fahrzeug verliert. So kann er das Fahrzeug sowie den Verkehr nicht mehr beobachten und bei Bedarf eingreifen.
Halten bezeichnet jede gewollte Fahrunterbrechung auf der Straße oder auf dem Seitenstreifen, insofern dort keine Anordnung dazu gegeben ist (wie z. B. durch ein Verkehrszeichen). Wird das Fahrzeug unerlaubt über drei Minuten gehalten, so gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
Aktuelles
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