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Nachmieter

Wird ein Nachmieter gestellt, so kann der Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Generell können Mieter sich nur dann vorzeitig aus dem Mietvertrag ziehen, wenn er eine Nachmieterklausel enthält. Enthält er diese, ist der Vermieter verpflichtet einen der drei  Nachmieter zu akzeptieren, welche ihm benannt werden. Dies gilt nur, wenn der Nachmieter persönlich und wirtschaftlich zuverlässig ist.

Bedeutet die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Besondere Härte für den Mieter, so muss der Vermieter jedoch ausnahmsweise geeignete Nachmieter akzeptieren. Härtefälle bedeuten hier die notwendige Aufnahme in ein Pflege- oder Altenheim, sonstige schwere Erkrankungen oder wenn durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein wird. In diesen Fällen kann der Vermieter den Nachmieter nur aufgrund einschlägiger Gründe ablehnen.  

 

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