Rechtslexikon M
Mangel
Ein Mangel ist ein Fehler einer Sache. So sind auch Leistungen mangelhaft, wenn das Ergebnis bzw. die tatsächliche Leistung von der Beschaffenheit abweicht, die per Vertrag geschuldet wurde.
Dasselbe gilt für Rechte Dritter, die durch diese Leistung beeinträchtigt werden. Bei einem Mangel unterscheidet man Sach- und Rechtsmängel. Bei einem Sachmangel hat die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit.
Bei einem Rechtsmangel stünden Dritte (im Bezug auf die Sache) Rechte zu, welche der Käufer nicht im Vertrag übernommen hat oder dieses geschuldete Recht nicht so dasteht, wie es vertraglich vereinbart war.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
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Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
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Neuer Bußgeldkatalog
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Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
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Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
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Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
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